Liebe Vereinsmitglieder,
dieses Jahr 2020 stellt für uns alle ein ganz besonderes dar. Niemand hätte mit derart vielen, teils sehr einschneidenden Änderungen unsres Lebens, unsres Alltags in nahezu allen Bereichen rechnen können. Entsprechend müssen wir versuchen, so gut, besonnen und reflektiert wie möglich auf diese Herausforderungen zu reagieren.
Schon früh hat die Bundesregierung in dem Gesetz vom 27.03.2020 (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht) unter anderem auch vorübergehend Sonderregelungen zu Vorschriften des zivilrechtlichen Vereinsrechts, welche im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu finden sind, vorgesehen. Das Gesetz enthält einige Erleichterungen für Vereine, um deren Handlungsfähigkeit während der Coronakrise aufrechtzuerhalten.
Jene Sonderregelungen führen nun – nach seit Monaten stets enger Absprache u.a. mit dem Finanzamt – zu folgender, behördlich genehmigter Entscheidung, die einer weiteren Ausbreitung des Virus entgegenwirken soll:
Die Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) des Geschäftsjahres 2019 wird verschoben und findet im Jahr 2021 statt.
Wir haben zahlreiche Alternativen hierzu diskutiert und abgewogen, sind aber – wie auch etliche andere Vereine, mit denen wir ebenfalls im Austausch stehen – zu besagtem Entschluss gekommen, da uns dieser letztlich als der einzig richtige erscheint und die Gesundheit aller für uns oberste Priorität hat.
Wir sind uns sicher, Ihr könnt diese Entscheidung nachvollziehen und stehen Rückfragen natürlich jederzeit offen gegenüber.
Bleibt gesund! 🍀👍